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Rechner 04 · 2. Säule und Rente

Kapital oder Rente?

Bei der Pensionierung bietet Ihnen die Pensionskasse eine unwiderrufliche Wahl: Kapital auf einmal oder lebenslange Rente. Dieser Simulator zeigt, wie lange jede Option hält und welche in Ihrer Situation besser passt.

Letzte Aktualisierung: Mai 2026 · Gesetzlicher Mindestumwandlungssatz BVG 2026: 6.8% (nur obligatorischer Teil)

Simulator

Ihre Situation

Vergleichen Sie beide Optionen langfristig.

Verfügbares BVG-Kapital500 000
Weiteres Kapital bei Rentenantritt300 000

Kapital ausserhalb BVG (3. Säule, Ersparnisse, Freizügigkeitsguthaben). Dieses Kapital folgt derselben Strategie wie das investierte Kapital.

Umwandlungssatz *5.5 %

* Effektiver Durchschnittssatz der Schweizer Pensionskassen 2026. Gesetzl. Minimum: 6.8 % auf den Obligatoriumsteil.

Szenario investiertes Kapital
Jährliche Rendite3.5 %
Monatliche Entnahme3 000

Anzupassen je nach anderen Renteneinnahmen (AHV, 3. Säule, usw.).

Erweiterte Parameter
Rentenhorizont25 J.
Steuern
Steuer auf Rente25 %

Die BVG-Rente wird jährlich als ordentliches Einkommen besteuert.

Kapitalauszahlungssteuer (geschätzt)10 %

Nur für das Kapitalmodell. Reduzierter Satz je nach Kanton und Betrag.

Kapitalvolatilität10.0 %
Monatliche Nettorente *
Kapital erschöpft nach
Gewinnschwelle
90%-Intervall Kapital

Kapital oder Rente: eine unwiderrufliche Entscheidung mit grosser Tragweite

Bei der Pensionierung bietet Ihnen die Pensionskasse an, Ihr BVG-Guthaben in eine lebenslange Monatsrente umzuwandeln oder als Kapital zu beziehen. Diese Entscheidung ist endgültig und unwiderruflich. Sie hängt von zahlreichen persönlichen Faktoren ab, die Simulatoren nur annähern können.

Die Rente bietet vollständige Sicherheit: Sie erhalten bis zum Tod einen fixen Betrag pro Monat, unabhängig von Ihrem Alter. Das Langlebigkeitsrisiko trägt die Pensionskasse. Im Gegenzug geht das Restkapital bei frühem Tod in der Regel nicht an die Erben.

Das Kapital gibt Ihnen die Kontrolle: Sie investieren nach Ihrem Profil, passen Ihre Entnahmen an Ihre Bedürfnisse an, und Ihr Nachlass kann das Guthaben erben. Sie tragen jedoch das Marktrisiko und das Langlebigkeitsrisiko. Wenn das Kapital mit 80 Jahren aufgebraucht ist und Sie bis 95 leben, sind die Folgen ernst.

In der Schweiz, mit einer Lebenserwartung von rund 87 Jahren für Frauen und 84 Jahren für Männer (BFS), ist die Rente statistisch gesehen für die Mehrheit der Versicherten bei ausreichendem Umwandlungssatz vorteilhafter. Die beiden Kurven zeigen, wie das Kapital in jedem Szenario abnimmt: Beide starten beim gleichen Ausgangsbetrag und verringern sich je nach monatlichem Entnahmebetrag.

Quellen: BFS (Lebenserwartung Schweiz 2024), BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge), gesetzlicher Mindestumwandlungssatz BSV 2026.

Häufige Fragen zu Kapital oder Rente BVG

Was ist der BVG-Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz wandelt Ihr BVG-Kapital in eine lebenslange Jahresrente um. Mit einem Satz von 6.8% und einem Kapital von 500 000 CHF erhalten Sie 34 000 CHF pro Jahr (2 833 CHF pro Monat) bis zum Tod. Für den überobligatorischen Teil kann Ihre Pensionskasse einen tieferen Satz anwenden, was die effektive Rente senkt.

Wie hoch ist der BVG-Umwandlungssatz 2026?

Der gesetzliche Mindestsatz für den obligatorischen Teil beträgt 2026 6.8%. Die grosse Mehrheit der Pensionskassen wendet jedoch Sätze von 5 bis 6% auf das Gesamtkapital an (obligatorisch und überobligatorisch). Der tatsächliche Rentensatz hängt von Ihrem spezifischen Kassenreglement ab.

Kann man einen Teil als Kapital und einen Teil als Rente beziehen?

Ja, die meisten Kassenreglemente erlauben einen Teilbezug. Sie können beispielsweise 50% als Kapital beziehen, um die Hypothek abzulösen oder zu diversifizieren, und den Rest in eine Rente umwandeln. Dieser hybride Ansatz verbindet die Sicherheit eines garantierten Einkommens mit der Flexibilität des Kapitals.

Ab welchem Alter kann man sein BVG-Kapital beziehen?

Der vorzeitige Bezug für die Rente ist ab 60 Jahren möglich (5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter). Ein Bezug ist auch erlaubt für den Kauf einer selbst genutzten Liegenschaft, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder die definitive Ausreise aus der Schweiz.

Ist die Entscheidung Kapital oder Rente endgültig?

Ja, die Entscheidung ist unwiderruflich. Sobald das Kapital bezogen oder die Rente begonnen wurde, gibt es keinen Rückweg. Diese Irreversibilität rechtfertigt eine gründliche Analyse: Gesundheitszustand, Familiensituation, andere Einkommensquellen, Steuersituation.

Wie wird der BVG-Kapitalbezug besteuert?

Das bezogene BVG-Kapital wird separat vom ordentlichen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Beispielhaft: In Genf verursacht ein Bezug von 500 000 CHF eine Steuerbelastung von 40 000 bis 60 000 CHF. Die Rente wird als ordentliches Einkommen jährlich besteuert.